Freitag, 17. Dezember 2010

Medienanwalt Höcker: Pressearbeit wider die Interessen seines Mandanten Kachelmann

In einem grossen (Mail-)Interview erteilt die Süddeutsche Zeitung dem Rechtsanwalt Ralf Höcker - ehemaliger Showmaster bei SAT1 und RTL - das Wort. Höcker nutzt die Plattform jedoch nicht etwa zugunsten seines Mandanten Jörg Kachelmann, sondern im Gegenteil: er betreibt reine "anwaltliche Pressearbeit" in eigener Sache.


Ralf Höcker - Medienanwalt von und gegen Jörg Kachelmann
Ralf Höcker scheint sich gerne selber zu inszenieren, das war schon zu Zeiten so, als er TV-Shows moderierte für deutsche Privatsender. Umso mehr scheint er es zu geniessen, dass ihn die Medien in Deutschland zu dem «Medienanwalt» schlechthin hochstilisieren. Im Moment agiert er als Vertreter von TV-Wettermann Jörg Kachelmann, der bekanntlich seit Monaten in Mannheim vor Gericht steht und der Vergewaltigung bezichtigt wird.


Nun nutzt Rechtsanwalt Höcker auch die Plattform, welche ihm die Süddeutsche Zeitung aktuell in einem grossen Interview bietet. Wie es kommt, dass eine Zeitung vom Format der Süddeutschen per E-Mail ein derartiges Interview führt mit absolut harmlosen Fragen, ohne jegliches Nachhaken, das wirft Fragen auf. Mit professionellem Journalismus jedenfalls hat diese unkritische Interview-Plattform, die man hier einer Partei bietet, nichts zu tun. 


Entsprechend ernüchternd fällt das Resultat aus. Der Medienanwalt kann aus vollen Rohren gegen alle unliebsamen Parteien schiessen: gegen die Staatsanwaltschaft, gegen das Gericht, gegen Alice Schwarzer (deren Arbeit es zweifellos kritisch zu betrachten gilt), gegen Gutachter und gegen den Hubert Burda Verlag mit den Magazinen "Bunte" und "Focus".

Der einzig Unfehlbare, der nach dem Rundumschlag stehen bleibt, heisst Ralf Höcker. Er weiss, wie es geht, was wahr und was falsch ist. Bravo!
Ja, er ist sogar der Experte für Öffentlichkeitsarbeit, Zitat: «Medienanwälte wildern vor allem bei Themen mit juristischem Bezug sehr erfolgreich im Revier der PR-Agenturen. Denn die verstehen nichts von Jura.»... «Der alberne aktuelle Modebegriff für solche Arbeit lautet "Litigation-PR". Ich nenne das schon immer "Anwaltliche Pressearbeit".»

Was Herr Höcker hier suggeriert oder vielleicht sogar selber glaubt, ist grober Unfug. Denn es gibt durchaus Kommunikationsberater, die über juristische Ausbildung und Fachwissen verfügen. Wer im Bereich Rechtskommunikation (in Deutschland/USA: "Litigation-PR") tätig ist, muss jedoch im Zeitalter zunehmender Vorverurteilung mitunter durch die Staatsanwaltschaften inbesondere wissen, wie eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit funktioniert. Und vor allem, wie diese für den Mandanten wirkt. Und im Fall von Ralf Höcker ist offensichtlich, dass sie den Mandanten extrem schädigt. 

Was er unter «anwaltlicher Pressearbeit» versteht, ist simple «Kanzlei-PR». Diese hat zum Ziel, seinen Namen in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und Mandate zu generieren. Dies funktioniert offensichtlich umso besser, je wortgewaltiger man mit Diffamierungen und Beschuldigungen um sich wirft. Übrigens eine Methode, der sich auch der neue Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn bedient. Ziel ist es, mit grobem, flächendeckendem Geschütz jeglichen Widerspruch zuzudröhnen.

Nun, das mag eine Strategie sein, die oberflächlich wirksam erscheint. Weil sie so unglaublich imposant und beeindruckend ist. Bei genauer Betrachtung dient sie jedoch ausschliesslich den Anwälten wie Schwenn und Höcker selber. Wie sich diese Strategie auf die Reputation ihrer Mandanten auswirkt, bleibt ausser Acht. Sie ist nämlich in verschiedener Hinsicht schädlich: 

1. Sie ermuntert jene Medien und Journalisten, die sich nicht durch juristische Drohgebärden einschüchtern lassen, zusätzlich nach Argumenten zu suchen, die gegen den eigenen Mandanten sprechen.
2. Sie wirkt zwar imposant, jedoch generell unsympathisch, was direkt auf den Mandanten abfärbt.
3. Und insgesamt generieren Anwälte wie Johann Schwenn und Ralf Höcker unzählige zusätzliche Medienberichte – und dies in einem für die Mandanten in jedem Fall negativen Kontext. In der öffentlichen Meinung bleibt nichts Positives mehr haften, auch nicht in der Causa Jörg Kachelmann. Es werden immer wieder negative Assoziationen kolportiert.

In diesem Lichte betrachtet wird klar: Was Ralf Höcker bewirkt, ist gegen die Interessen seiner Klienten. Und so wird die Antwort auf die erste Steilpassfrage der Süddeutschen zur Farce: «Ich schütze Unternehmen, Prominente und sonstige Personen, die plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit geraten, vor rechtswidriger Berichterstattung.»

Das mag ein juristisches Credo sein. Mit Sicherheit unwirksam ist die Vorgehensweise jedoch im Gerichtssaal der Öffentlichkeit.

1 Kommentare:

Sonja Stieglbauer hat gesagt…

Für Promis heisst das: Lieber keinen Promi-Anwalt mit Selbstdarstellungs-Zwang.